Vorsorge
Warum Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten?
Bestattungsvorsorge
Die Kosten für eine Bestattung werden häufig unterschätzt. Nach Angaben der Stiftung Warentest fallen selbst für ein einfaches Begräbnis inklusive Grabgebühren je nach Bundesland schnell bis 4.500 Euro an. Wer eine repräsentative Trauerfeier wünscht, ein besonderes Grabmal oder einen hochwertigen Sarg, muss oft sogar das Doppelte veranschlagen.
Wer die Angehörigen finanziell und organisatorisch nicht belasten will, kann einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen.
Vorteil: Sie können zunächst Preise und Leistungen vergleichen und sich von verschiedenen Unternehmen beraten lassen. Mit dem Anbieter Ihrer Wahl legen Sie dann Ablauf, Umfang und persönliche Wünsche für die Bestattung schriftlich fest.
Eine Bestattungsvorsorge kann helfen, die Wünsche für die eigene Bestattung abzusichern. Die Wünsche werden dabei schriftlich festgehalten und sind bindend. Demzufolge können die Hinterbliebenen nicht ohne einen triftigen Grund von den Inhalten der Bestattungsvorsorge abweichen. Eine Bestattungsvorsorge soll aber auch finanzielle Sicherheit schaffen. Die Gebühren und Bestattungskosten werden meist schon zu Lebzeiten beglichen.
Mit Bestattern abgeschlossene Verträge sind nach gültigem Bestattungsrecht verbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Die Einrede Dritter ist nicht möglich und kein Erbe kann in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen.
Kosten für den Abschluss
Das reine Abschließen einer Bestattungsvorsorge ist kostenlos, es werden nur die reinen Bestattungskosten beglichen. Die Bestattungsvorsorge ist ein Vorvertrag mit sämtlichen Inhalten für die durchzuführenden Leistungen nach dem Eintritt des Todesfalls.
Treuhandkonto einrichten
Die Kosten einer Bestattungsvorsorge werden in der Regel schon vor dem Eintritt des Sterbefalls an das Bestattungsunternehmen gezahlt. Dieses Geld dient dem Bestattungsunternehmen als Sicherheit. Das Geld wird auf ein Treuhandkonto eingezahlt, auf das der Bestatter erst im Sterbefall zugreifen kann.
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